Anliegen A-Z: Lebensmittel - Wildbrethygiene

Beschreibung

Nach aktuellem EU-Recht sind Jäger als "Lebensmittelunternehmer" für das von ihnen erzeugte Produkt "Wild" haftbar und müssen neue Vorschriften beachten, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen.

Die Begriffe „Schulung zur kundigen Person“, „Registrierung“, „Wildmarken“, „Wildursprungsschein“
und „Trichinenprobenentnahme“ sind daher zur Zeit in der Jägerschaft aktuelle und viel diskutierte Themen. Formulare zum Thema finden Sie unten auf dieser Seite.

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Dr. Annemarie Schüer
E-Mail:
Telefon: 02336 932412
Fax: 02336 932589
Raum: 053
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