Anliegen A-Z: Jagdangelegenheiten

Beschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen.

Um die Jagd ausüben zu können, muss man Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein.

Für die Ausstellung/Änderung von Waffenbesitzkarten ist im Ennepe-Ruhr-Kreis für die Bürger/Bürgerinnen der Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter die Kreispolizeibehörde hier im Hause (Frau Hoppe, Telefon: 02336 932304, Herr Schlöffel, Telefon: 02336 932303, Herr Seifert, Telefon: 02336 932407) zuständig. Bürger und Bürgerinnen der Stadt Witten müssen sich an das Polizeipräsidium Bochum, Uhlandstr. 35, 44791 Bochum, Telefon 0234 9092118, wenden.

Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt nur nach persönlicher Antragstellung.
Die Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt in der Regel sofort. Bei Jagdscheinanwärtern, die noch nicht im Ennepe-Ruhr-Kreis als Jäger registriert sind, muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen gerechnet werden.

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Gebühren

Jagdscheingebühren (Stand 04.06.2003):

1-Jahres-Jagdschein: 80 € (35 € Verwaltungsgebühren, 45 € Jagdabgabe)
2-Jahres-Jagdschein: 140 € (50 € Verwaltungsgebühren, 90 € Jagdabgabe)
3-Jahres-Jagdschein: 200 € (65 € Verwaltungsgebühren, 135 € Jagdabgabe)
Tagesjagdschein: 30 € (15 € Verwaltungsgebühren, 15 € Jagdabgabe)

Die Gebühren sind in der Regel nicht bar zu entrichten. Sie sind innerhalb einer Woche nach Jagdscheinerteilung zu überweisen. Ein Gebührenbescheid mit Überweisungsträger wird ausgehändigt.

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Benötigte Unterlagen

Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines:

  • Antragsformular (Formular siehe unten)
  • ein zeitnahes Lichtbild
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • Versicherungsbestätigung (Jagdhaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 50.000 € bei Sachschäden und 500.000 € bei Personenschäden)
    Die Bestätigung muss für den beantragten Zeitraum der Ausstellung des Jagdscheines ausgestellt sein.


Bei der Verlängerung eines Jagdscheines:

  • Jagdschein
  • Versicherungsbestätigung (Jagdhaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 50.000 € bei Sachschäden und 500.000 € bei Personenschäden)
    Die Bestätigung muss für den beantragten Zeitraum der Ausstellung des Jagdscheines ausgestellt sein.
  • ein zeitnahes Lichtbild, sofern der Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist (in der Regel sind sechs Eintragungen möglich).

 

Jagdscheinverlängerung bei den Hegeringen und der Kreisjägerschaft

Bei den Hegeringversammlungen im Frühjahr und der Jahreshauptversammlung der Kreisjägerschaft werden auch die Anträge auf Erteilung bzw. Verlängerung der Jagdscheine entgegengenommen. Diese Möglichkeit besteht auch für Antragsteller, die nicht an den Versammlungen teilnehmen. Die Anträge können jeweils 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Versammlung im Versammlungsraum abgegeben werden. Der Jagdschein wird dann in der Regel am nächsten Tag per Post zugesandt.

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Jagdschein , Jagdscheinverlängerung, Jägerprüfung, Untere Jagdbehörde

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Birgit Wolf
E-Mail:
Telefon: 02336 932428
Fax: 02336 9312428
Raum: 268
zum Kontaktformular

Herr Herbert Buchenauer
E-Mail:
Telefon: 02336 932426
Fax: 02336 9312426
Raum: 270
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Herr Peter Größ
E-Mail:
Telefon: 02336 932427
Fax: 02336 9312427
Raum: 269
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