Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist zuständig für die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen nach dem Schwerbehindertenrecht. Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Schwerbehinderung und deren Grad festgestellt haben möchten, werden vom Sachgebiet "Hilfe für Behinderte" bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Büros in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Witten, Schwanenmarkt 5-7. Die Öffnungszeiten lauten montags bis freitags 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Im Rahmen der Fachaufsicht bietet die Bezirksregierung Münster eine zentrale Internetpräsenz an. Diese beinhaltet aktuelle Informationen für Menschen mit Behinderungen Auch Antragsvordrucke sowie das Angebot einer Online-Antragstellung stehen zur Verfügung.
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