Transport / Verbringen von Equiden
Für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel) ist seit dem 01.07.2000 der Equidenpass Pflicht geworden. Dieser Pass ist bei jedem Transport des Tieres, z. B. zu Reitveranstaltungen, mitzuführen. Ein Ausritt mit dem Pferd hingegen gilt nicht als Transport.
Die Euqidenpässe stellt die
Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
Postfach 11 02 65
48204 Warendorf
Telefon: 02581/6362-0
Fax: 02581/62144
aus.
Werden Equiden zur Zucht, zu Sportveranstaltungen oder zur Schlachtung in andere EU-Mitgliedsstaaten verbracht, so ist neben dem Equidenpass auch eine Gesundheitsbe-scheinigung des Veterinäramtes erforderlich. Setzen Sie sich rechtzeitig vor dem Trans-port der Tiere mit uns in Verbindung, um einen Termin zu Vereinbaren.
Den Anmeldbogen können Sie sich hier als Download im PDF-Format herunterladen:
Antrag Meldebogen Equiden