Die Ausbildung zur Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin bzw. zum Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)
(Kreisinspektoranwärterin bzw. Kreisinspektoranwärter mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt)

Voraussetzungen für die Einstellung

  • Einstellungsvoraussetzung für die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung ist die Allgemeine Hochschulreife oder die vollgültige Fachhochschulreife.
  • Besonderen Wert wird auf die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift gelegt.

  • Darüber hinaus darf nur Beamtin bzw. Beamter werden, wer Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt.

  • Wir erwarten von Ihnen einen freundlichen Umgang mit Menschen, gute sprachliche Fähigkeiten, Lern- und Leistungsbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Interesse am Umgang mit moderner ADV.

  • Um eine optimale Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern treffen zu können, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Zunächst findet ein kombinierter Test beim Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen statt.

  • Der kombinierte Test besteht aus einem psychologischen und einem schriftlichen Teil. Sollte die Vorauswahl auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen zu einer Einladung zu diesem Eignungstest führen, erhält die Bewerberin bzw. der Berwerber schriftliche Informationsunterlagen zum Testablauf.

  • Aufgrund der Testergebnisse erfolgt eine weitere Auslese der Bewerberinnen und Bewerber.

Einstellungstermin und Ausbildungsdauer

  • Sollte auch das Vorstellungsgespräch mit einem positiven Ergebnis enden, so kann die Ausbildung bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises beginnen.
  • Die Ausbildung beginnt regelmäßig zum 01. September eines Jahres und dauert drei Jahre.

Ausbildungsinhalte und -verlauf

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in ein Fachhochschulstudium bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit berufspraktischen Studienzeiten, d.h. fachtheoretische und fachpraktische Studienzeiten wechseln sich ab. Grundlage ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes Nordrhein-Westfalen.Ziel der Ausbildung ist es, die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn zu befähigen. Im Studium werden u.a. folgende Fächer gelehrt:

  • Kostenrechnung,
  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Volkswirtschaftslehre,
  • Management,
  • Rechtswissenschaftliche Fächer, z.B Allgemeines Verwaltungsrecht.

    Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Einsatzbereichen der Kreisverwaltung.
    Das können sein:

  • das Sachgebiet Finanzen,
  • das Sachgebiet Zentrale Dienste,
  • das Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten.

In dieser fachpraktischen Zeit sollen die Beamtenanwärterinnen und -anwärter die im theoretischen Studium erworbenen Kenntnisse anwenden, einüben und typische Tätigkeiten der Laufbahn bei der Kommunalverwaltung selbständig erledigen.
Die Beamtenanwärterinnen und -anwärter lernen die wesentlichen Aufgaben der Dienststelle, die Arbeitsabläufe, das Zusammenwirken innerhalb der Dienststelle und die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden anhand praktischer Fälle kennen.
Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Mit der bestandenen Prüfung ist die Berechtigung verbunden, künftig die Berufsbezeichnung "Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin" bzw. "Diplom-Verwaltungsbetriebswirt" zu führen.

Anwärterbezüge

Die Bezahlung erfolgt in Form von Anwärterbezügen. Diese belaufen sich zur Zeit auf 962,78 € monatlich.