Die Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH)
(Kreisinspektoranwärterin bzw. Kreisinspektoranwärter)
Voraussetzungen für die Einstellung
Einstellungstermin und Ausbildungsdauer
Ausbildungsinhalte und -verlauf
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in ein Fachhochschulstudium bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit berufspraktischen Studienzeiten, d.h. fachtheoretische und fachpraktische Studienzeiten wechseln sich ab. Grundlage ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Ausbildung ist es, die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn zu befähigen. Im Studium werden u.a. folgende Fächer gelehrt:
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Einsatzbereichen der Kreisverwaltung. Das können z.B. sein:
In dieser fachpraktischen Zeit sollen die Beamtenanwärterinnen und -anwärter die im theoretischen Studium erworbenen Kenntnisse anwenden, einüben und typische Tätigkeiten der Laufbahn bei der Kommunalverwaltung selbständig erledigen.
Die Beamtenanwärterinnen und -anwärter lernen die wesentlichen Aufgaben der Dienststelle, die Arbeitsabläufe, das Zusammenwirken innerhalb der Dienststelle und die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden anhand praktischer Fälle kennen.
Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Mit der bestandenen Prüfung ist die Berechtigung verbunden, künftig die Berufsbezeichnung "Diplom Verwaltungswirtin" bzw. "Diplom Verwaltungswirt" zu führen.
Anwärterbezüge
Die Vergütung erfolgt in Form von Anwärterbezügen. Diese belaufen sich zur Zeit auf 962,78 € monatlich.