Bachelor of Laws (früher: Diplom-Verwaltungswirtin bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH))
(Kreisinspektoranwärterin bzw. Kreisinspektoranwärter)

Voraussetzungen für die Einstellung

  • Einstellungsvoraussetzung für die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung ist die Allgemeine Hochschulreife oder die vollgültige Fachhochschulreife.

  • Besonderen Wert wird auf die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift gelegt.

  • Darüber hinaus darf nur Beamtin bzw. Beamter werden, wer Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

  • Wir erwarten von Ihnen einen freundlichen Umgang mit Menschen, gute sprachliche Fähigkeiten, Lern- und Leistungsbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Interesse mit dem Umgang moderner EDV.

  • Um eine optimale Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern treffen zu können, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Zunächst findet ein kombinierter Test beim Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen statt.

  • Der kombinierte Test besteht aus einem psychologischen und einem schriftlichen Teil. Sollte die Vorauswahl auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen zu einer Einladung zu diesem Eignungstest führen, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber schriftliche Informationsunterlagen zum Testablauf.

  • Aufgrund der Testergebnisse erfolgt die weitere Auslese der Bewerberinnen und Bewerber.

Einstellungstermin und Ausbildungsdauer

  • Sollte auch das Vorstellungsgespräch mit einem positiven Ergebnis enden, so kann die Ausbildung bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises beginnen.

  • Die Ausbildung beginnt regelmäßig zum 01. September eines Jahres und dauert drei Jahre.

Ausbildungsinhalte und -verlauf

Das duale Studium dauert 3 Jahre und ist modular aufgebaut. Praktische Moduale in der Verwaltung und theoretische Module an der Fachhochschule wechseln sich ab.
Ziel der Ausbildung ist es, die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn zu befähigen. Im Studium sind u.a folgende Module abzuschließen:

  • Staatsrecht,
  • Europarecht,
  • Bürgerliches Recht,
  • Soziologie,
  • Psychologie,
  • Allgemeines Verwaltungsrecht,
  • Polizei- und Verwaltungsrecht,
  • Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • Kommunlarecht,
  • Öffentliches Dienstrecht,
  • Sozialrecht,
  • Externes Rechnungswesen,
  • Kommunales Finanzmanagement.

Die praktischen module sind u.a in folgenden Einsatzbereichen der Verwaltung zu erbringen:

  • das Sachgebiet Finanzen,
  • das Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten,
  • das Sachgebiet Bauverwaltung,
  • das Sachgebiet Allgemeine Sozial- und Gesundheitsverwaltung,
    Rechtsangelegenheiten.

In dieser fachpraktischen Zeit sollen die Beamtenanwärterinnen und -anwärter die im theoretischen Studium erworbenen Kenntnisse anwenden, einüben und typische Tätigkeiten der Laufbahn bei der Kommunalverwaltung selbständig erledigen.
Die Beamtenanwärterinnen und -anwärter lernen die wesentlichen Aufgaben der Dienststelle, die Arbeitsabläufe, das Zusammenwirken innerhalb der Dienststelle und die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden anhand praktischer Fälle kennen. Das Studium endet mit der Bachelorarbeit.

Anwärterbezüge

Die Vergütung erfolgt in Form von Anwärterbezügen. Diese belaufen sich zur Zeit auf 977,22 € monatlich.