Nach dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen, dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist die Heimaufsicht zuständig für die Beratung und die Aufsicht über Betreuungseinrichtungen im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Zu diesen Betreuungseinrichtungen für ältere, pflegebedürftige und volljährige Menschen mit Behinderung zählen Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe, sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospize und u.U. Einrichtungen neuer Wohnformen, wie z.B. ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Die Aufsicht über die Heimaufsicht führt die Bezirksregierung Arnsberg ( www.bezreg-arnsberg.nrw.de ), die oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ( www.mags.nrw.de ).
Das Leben und Wohnen in einer Betreuungseinrichtung stellt eine gesellschaftlich notwendige Alternative zur Betreuung alter Menschen oder von volljährigen Menschen mit Behinderung in der eigenen Häuslichkeit dar.
Die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung dieser Menschen ist zu wahren und zu fördern. Menschen, die in diesen Betreuungseinrichtungen leben, erwarten den Schutz ihrer Würde.