Die Apotheken-, Arzneimittel- und Gefahrstoffaufsicht dient durch Überwachung und Beratung dem Verbraucherschutz.
Aus diesem Grund werden in regelmäßigen Abständen alle Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel und Betäubungsmittel sowie Gefahrstoffe an den Endverbraucher gelangen, überprüft.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die
- Apotheken
- Krankenhäuser
- Heime
- Drogerie- und Supermärkte
- Baumärkte
- Gartencenter
- Etc.
im Kreisgebiet.
Beratend tätig sind wir bei Fragen zu
- Apotheken
- Arzneimitteln
- Betäubungsmitteln
- Gefahrstoffen