Prüfung und Bewertung von Bauvorhaben aus gesundheitstechnischer Sicht unter Zugrundelegung der geltenden gesetzlichen Grundlagen und Regelwerke, insbesondere
- Krankenhäuser
- Alten- und Pflegeheime
- Schulen
- Kindergärten
- Schwimmbäder und Sportanlagen sowie
- Arztpraxen