Hühner sind für die Newcastle-Krankheit anfällig/Foto: aboutpixel.de/Arnim Schindler

Mit diesen Schildern wird das Beobachtungsgebiet gekennzeichnet

Diese Karte steht auf dieser Seite auch im pdf-Format zur Verfügung
In Bochum ist in einem Taubenbestand die Newcastle-Krankheit festgestellt worden. Während sie bei Menschen nur in Einzelfällen und bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren zu leichten, grippeähnlichen Erscheinungen führen kann und damit als ungefährlich gilt, ist die Krankheit für bestimmte Vogelarten hoch ansteckend. Dies gilt vor allem für Hühner und Puten, aber auch Tauben, Enten, Gänse und Strauße können betroffen sein. Das Virus kann sowohl durch die Luft, über Staub, Tierkot als auch von Tier zu Tier übertragen werden.
Um die Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern, wurde um den betroffenen Bestand ein Sperr- und Beobachtungsgebiet eingerichtet. Das Sperrgebiet hat einen Radius von drei, das Beobachtungsgebiet einen von zehn Kilometern. Das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises weist daraufhin, dass auch Bestände in Hattingen und Witten in diesem Beobachtungsgebiet liegen.
Auflagen sind zu beachten
Die Geflügelhalter in diesem Bereich haben ab sofort folgende Auflagen zu beachten: Geflügel, Geflügelmist und Bruteier dürfen das Beobachtungsgebiet derzeit nicht verlassen. Damit sind auch Taubenwettflüge nicht möglich. Klarer Ratschlag aus dem Veterinäramt. „Jeder verantwortliche Taubenzüchter sollte schon von sich aus und im Interesse seiner Tiere momentan auf Flüge verzichten.“ Und weiter: „Geflügelhalter sollten ihre Tiere sehr genau beobachten. Anzeichen für die Newcastle-Krankheit sind hohes Fieber, Mattigkeit, Atemwegserkrankungen und Durchfall, in der späteren Erkrankungsphase kommen Lähmungen aller Art dazu. Wer diese Symptome bei seinen Tieren feststellt, sollte sofort einen Tierarzt oder das Veterinäramt informieren.“
In Deutschland schreibt die Geflügelpestverordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für alle Hühner und Truthühner sowie alle mit ihnen zusammen gehaltenen Geflügeltieren vor. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen, in denen nur wenige Tiere gehalten werden.
Stichwort Beobachtungsgebiet im Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Grenzen des Beobachtungsgebietes im Ennepe-Ruhr-Kreis veranschaulicht eine Karte, die im pdf-Format unten auf dieser Seite zur Verfügung steht. Das Gebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden wird es von der Stadtgrenze Bochum begrenzt. Die östliche Grenze läuft in Witten entlang der Hörder Straße mit dem weiteren Verlauf über die Crengeldanzstraße, Hauptstraße, Husemannstraße und Ruhrstraße bis Bodenborn. Im Süden ist das Gebiet begrenzt durch die Verbindung Bodenborn und Rauendahlstraße. Der weitere Verlauf erstreckt sich über die Speckbahn, Kämpenstraße, Deitermannsknapp, Im Hammertal in südlicher Richtung bis zur Stadtgrenze Sprockhövel. Der weitere Verlauf folgt der Stadtgrenze Sprockhövel/Witten und dann weiter der Stadtgrenze Sprockhövel/Hattingen bis zur South-Kirkby Straße in Sprockhövel. Die Grenze verläuft sodann auf der South-Kirkby Straße in westlicher Richtung (Hattingen), über die Bredenscheider Straße, Im Lichtenbruch, Wodantal bis hin zur Kreisgrenze Mettmann (Stadt Velbert). Westlich wird das Beobachtungsgebiet durch die Kreisgrenze Mettmann (Stadt Velbert) und die Stadtgrenze Essen beschränkt.