Richtlinien
Die nachstehenden 'Richtlinien zur Sportförderung' enthalten neben den Fördergrundsätzen, Angaben dazu, in welchen Einzelfällen und in welchem Umfange gefördert werden kann sowie Informationen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren.
| 1.1 | Ziel der Sportförderung
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| 1.2 | Zusammenarbeit Städte/Kreis
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| 1.3 | Fortschreibung
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| 2. | FÖRDERUNGSRICHTLINIEN |
| 2.1 | Schulsport
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| 2.2 | Zuschüsse an Sportvereine |
| 2.21 | Investitionszuschüsse an Sportvereine
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| 2.22 | Zuschüsse unterhalb der Investitionsgrenze zur Förderung des "Sports mit Älteren"
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| 2.3 | Förderung des Jugendsports Die Mannschaft muss in einem mehrstufigen Wettkampfsystem in einer auf Bundesebene bestehenden Liga oder auf der nächstniedrigeren Ebene unter der Deutschen Meisterschaft kämpfen. b) Individualsportarten, sofern im Verein mindestens zwei Jugendsportler trainieren, die folgende Voraussetzung erfüllen: Die Sportler müssen in der oberen Hälfte der vom jeweiligen Sportfachverband geführten Bundesbestenliste oder der nächstniedrigeren Ebene unter der Deutschen Meisterschaft platziert sein. Sportler, die in Sportarten kämpfen, in denen keine Bestenlisten geführt werden, kommen dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie unter den acht Erstplatzierten einer Bundes- oder Landesmeisterschaft sind, sofern sie sich auf der darunter liegenden Ebene qualifiziert haben. 2. Förderstufe Der Ennepe-Ruhr-Kreis fördert die Jugendarbeit unterhalb der in der 1. Förderstufe bereits festgelegten Ebene. Voraussetzung ist jedoch, dass in der geförderten Sportart noch ein entsprechender Unterbau vorhanden ist. Zuschüsse aus der 2. Förderstufe können nur für eine Mannschaftssportart (Fußball, Handball, Basketball, Volleyball) bewilligt werden. Mannschaftssportarten Mannschaften, die nicht durch die 1. Förderstufe gefördert werden, können gefördert werden, wenn sie in ihrer Sportart und Altersklasse in der für sie höchsten erreichbaren Klasse spielen. Die maximale Förderung beträgt: Jugendklasse Förderung soweit Haushaltsmittel für die 2. Förderstufe zur Verfügung stehen.
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| 2.31 | Jede Jugendmannschaft (Buchst. a) und jede zwei bis zu vier Mitglieder umfassende Gruppe von Leistungssportlern (Buchst. b) gilt als eine Fördereinheit, die wie folgt unterstützt wird: a) Vereinszuschuss zur Trainervergütung Bezuschusst werden - bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Landesebene bis zu 4 Trainingsstunden pro Woche, Die Trainingsstunde (60 Minuten) soll mit 3,84 Euro bezuschusst werden. b) Vereinszuschuss zu den Fahrtkosten Für die Teilnahme an auswärtigen Wettkämpfen soll außerdem je Fördereinheit ein pauschalierter Fahrtkostenzuschuss gezahlt werden - bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Landesebene in Höhe von 20,45 Euro monatlich, Der Bewilligungszeitraum beträgt jeweils ein Jahr. Pro Jahr werden Trainingsstunden für höchstens 48 Wochen bezuschusst.
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| 2.32 | Die Regelungen zu Nr. 2.31 finden auch dann Anwendung, wenn sich Leistungssportler mit den entsprechenden Qualifikationen aus verschiedenen Vereinen im Ennepe-Ruhr-Kreis zu Trainingsgruppen im Kreis zusammenfinden. Dem einzelnen Sportler kann zu den nachgewiesenen Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Trainingsstätte im Rahmen der Nr. 2.31 Buchstabe a) ein Zuschuss gewährt werden, jedoch nur dann, wenn Wohnort und Trainingsort auseinanderfallen.
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| 2.4 | Bereitstellung kreiseigener Sportstätten und -geräte
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| 2.5 | Zuschuss an den Kreissportbund
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| 2.6 | Besondere ortsübergreifende Sportveranstaltungen
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| 2.7 | Zuschüsse für den Rettungsdienst
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| 2.8 | Auflagen, Beschränkungen und Ausnahmen
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| 3. | ANTRAGSVERFAHREN |
| 3.1 | Anträge nach diesen Richtlinien sind rechtzeitig an die Kreisverwaltung zu richten:
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| 3.2 | Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen beizubringen: - Beschreibung und Begründung der Maßnahme
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| 4. | VERWENDUNGSNACHWEIS
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| 5. | SCHLUSSBESTIMMUNG Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie ersetzen die bisherige Regelung vom 13. Dezember 1999. |
Weitergehende Auskünfte zur Sportförderung erhalten Sie bei Herrn Kopp unter der Tel.-Nr. 0 23 36 / 93 22 40 oder per e-mail unter s.kopp(at)en-kreis.de.
Von hier gelangen Sie direkt zu den Startseiten von:
- KreisSportBund Ennepe-Ruhr e.V.
- Sportportal LandesSportBund Nordrhein-Westfalen
Weitere Informationen aus dem 'Fachbereich Bildung, Medien, Kultur und Sport' finden Sie hier.
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