Die Inhalte und Aufgaben der Verkehrserziehung werden im Erlass, den Richtlinien und der "Rahmenvorgabe Verkehrs- und Mobilitätserziehung" geregelt. Für die jeweilige Schulstufe (Grundschule, Hauptschule, Förderschule) gibt es eine Fachberaterin bzw. einen Fachberater für Verkehrserziehung. Dies sind ausgebildete Lehrkräfte mit einer speziellen Kompetenz für ihr Fachgebiet. Sie werden von der Schulaufsicht berufen und beraten die Schulaufsicht und die Schulen in allen verkehrspädagogischen Angelegenheiten. Zugleich sind sie Mittler zwischen außerschulischen Institutionen (Polizei, Verkehrswacht etc.) und den Schulen. Unter
VE - EN VERKEHRSERZIEHUNG im ENNEPE-RUHR-KREIS
finden Sie Ansprechpartner für die Verkehrserziehung im Kreisgebiet. Die Seite enthält hierzu eine Fülle von Informationen, u. a. Hinweise und Tipps zu den Themenschwerpunkten der jeweiligen Schulstufe (Grund-, Haupt- und Förderschulen).
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