Die Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten


Voraussetzungen für die Einstellung

  • Einstellungsvoraussetzung für die Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten ist die Fachoberschulreife.

  • Besonderen Wert wird auf die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift  gelegt.

  • Wir erwarten von Ihnen einen freundlichen Umgang mit Menschen, gute sprachliche Fähigkeiten, Lern- und Leistungsbereitschaft, eine schnelle Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Interesse am Umgang mit moderner EDV.

  • Um eine optimale Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern treffen zu können, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Zunächst findet ein Eignungstest beim Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen statt.

  • Sollte die Vorauswahl auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen  zu einer Einladung zu diesem Eignungstest führen, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber schriftliche Informationsunterlagen zum Testablauf.

  • Aufgrund der Testergebnisse erfolgt eine weitere Auslese der Bewerberinnen und Bewerber.


Einstellungstermin und Ausbildungsdauer

  • Sollte auch das Vorstellungsgespräch mit einem positiven Ergebnis enden, so kann die Ausbildung bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises beginnen.

  • Die Ausbildung beginnt regelmäßig zum 01. August eines Jahres und dauert insgesamt 3 Jahre.

Ausbildungsinhalte und -verlauf

Die Ausbildung gliedert sich in praktische Ausbildungszeiten in den verschiedensten Bereichen der Kreisverwaltung und in theoretische Ausbildungszeiten beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen. Die praktischen und theoretischen Ausbildungszeiten wechseln sich in Abständen von ca. dreimonatigen Blöcken ab.

Während der Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten lernen die Ausbildungskräfte die Vielseitigkeit der Kommunalverwaltung  kennen und eignen sich das erforderliche Fachwissen und die Fähigkeit Sach- und Rechtszusammenhänge zu erkennen an. Mit dem Ausbildungsbeginn startet zunächst der praktische Abschnitt in den Sachgebieten der Kreisverwaltung. Das können z.B. sein:
 

  • die Servicestelle Zentrale Dienste,
  • das Sachgebiet Finanzen,
  • die Kreiskasse,
  • die Bußgeldstelle,
  • die Zulassungs- und Führerscheinstelle,
  • die allgemeine Sozialverwaltung,
  • die Bauverwaltung.

In dieser praktischen Zeit sollen die auszubildenden Verwaltungsfachangestellten ihr künftiges Berufsfeld kennen lernen. Sie sollen sich mit den Aufgaben einer Kommunalverwaltung vertraut machen. Sie werden in unterschiedliche, typische Arbeitsvorgänge eingebunden und lernen selbständig Geschäftsvorgänge zu bearbeiten, Verwaltungsentscheidungen zu treffen und sich die nötige Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck anzueignen.

Die Ausbildung am Studieninstitut dient der Ergänzung und der Vertiefung der praktischen Ausbildung. Unterrichtet wird in verwaltungsspezifischen Fächern, wie:

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft,
  • Personalwesen,
  • Staats- und Europarecht,
  • Allgemeines Verwaltungsrecht,
  • Sozialrecht,
  • Kommunalrecht.

Am Ende der Ausbildung ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem theoretischen Teil. Mit der bestandenen Abschlussprüfung ist die Berechtigung verbunden, künftig die Berufsbezeichung "Verwaltungsfachangestellte" bzw. "Verwaltungsfachangestellter" zu führen.

Bezahlung

Während der Ausbildung bekommen Sie eine Ausbildugsvergütung. Diese beläuft sich zur Zeit auf monatlich:

687,34 € im ersten Jahr,
736,15 € im zweiten Jahr,
780,93 € im dritten Jahr.