Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt
(Kreissekretäranwärterin bzw. Kreissekretäranwärter)
Voraussetzungen für die Einstellung
Einstellungstermin und Ausbildungsdauer
Ausbildungsinhalte und -verlauf
Die Ausbildung gliedert sich in die berufspraktische und die fachtheoretische Ausbildung und richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Ausbildung hat das Ziel, die Beamtinnen und Beamte für ihre Laufbahn zu befähigen. Vermittelt werden:
Mit dem Ausbildungsbeginn startet zunächst die einjährige praktische Ausbildung in verschiedenen Einsatzbereichen der Kreisverwaltung. Das können z.B. sein:
In dieser praktischen Zeit sollen die Beamtenanwärterinnen und -anwärter das künftige Berufsfeld kennen lernen. Ziel ist es, sie mit den wesentlichen Aufgaben sowie der Organisation und der Arbeitsweise einer Kommunalverwaltung vertraut zu machen. Sie werden in unterschiedliche, typische Arbeitsvorgänge eingebunden und lernen, selbständig Geschäftsvorgänge zu bearbeiten, Verwaltungsentscheidungen zu treffen und sich die nötige Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck anzueignen.
Im Anschluss daran findet die ca. einjährige fachtheoretische Ausbildung statt. Diese wird in Lehrgangsform beim Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen durchgeführt und dient der Ergänzung und Vertiefung der praktischen Ausbildung. Unterrichtet wird in verwaltungsspezifischen Fächern, wie z.B.:
Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Mit der bestandenen Prüfung ist die Berechtigung verbunden, künftig die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirtin" bzw. "Verwaltungswirt" zu führen.
Anwärterbezüge
Die Vergütung erfolgt in Form von Anwärterbezügen. Diese belaufen sich zur Zeit auf 912,19 € monatlich.