teilstationäre Pflege (Tagespflege)

Teilstationäre Pflege bedeutet, dass ein pflegebedürftiger Mensch den Tag in einer Tagespflegeeinrichtung verbringt, während der Abend- und Nachtstunden aber in seiner Wohnung lebt.

In einer Tagespflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige tagsüber zu den üblichen Arbeitszeiten (in der Regel zwischen 8:00 – 16:00 Uhr) betreut. Manche Einrichtungen haben auch an Wochenenden oder Feiertagen geöffnet. Pflegebedürftige können dort die tagsüber notwendige Pflege und Betreuung erhalten. Die Einrichtungen bieten Programme, den Tag zu gestalten. Außerdem ist dort natürlich die Möglichkeit gegeben, Kontakte zu anderen Menschen zu knüpfen.
Mit den üblichen Mahlzeiten werden die Pflegebedürftigen versorgt.

Es ist sowohl möglich, die Tagespflegeeinrichtung regelmäßig für einzelne Tage in der Woche zu nutzen als auch das Angebot täglich in Anspruch zu nehmen. In der Regel haben die Tagespflegeeinrichtungen einen Fahrdienst, der die Pflegebedürftigen zu Hause abholen kann, sofern sie nicht von Angehörigen gebracht werden können. Die Kosten der Tagespflege werden von der Pflegeversicherung in Höhe der Sachleistungen der jeweiligen Pflegestufe übernommen. Pflegegeld, Sachleistungen und Tagespflege können nebeneinander beansprucht werden, jedoch ist die Leistung der Pflegekasse pro Monat für die Tagespflege auf den Sachleistungssatz der jeweiligen Pflegestufe begrenzt. Daneben kann Pflegegeld bis zur Höhe von 50% des Satzes oder Pflegesachleistung bis zu 50% des Sachleistungssatzes in Anspruch genommen werden.

Das heißt, dass bei Nutzung von Tagespflege die Leistung der Pflegekasse insgesamt bis zu 150 % des Budgets der jeweiligen Pflegestufe betragen kann. Das gilt aber nur, wenn Tagespflege tatsächlich beansprucht wird.