Anspruchsvoraussetzungen
Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II in Form von Geldleistungen (Grundsicherung, also das so genannte Arbeitslosengeld II), wenn Sie zwischen 15 und 65 Jahren (bzw. die Regelaltersgrenze erreicht haben), erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
Die Höhe der Leistungen für den Lebensunterhalt finden Sie in der folgenden Tabelle. Damit sind die Lebenshaltungskosten (Verpflegung, Bekleidung usw.) pauschal abgedeckt. Zusätzlich erhalten Sie Leistungen für die Kosten der Unterkunft.
Die seit 01. Januar 2020 gültigen und zum 01. Januar 2021 geänderten Regelbedarfe sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
Personenkreis | Höhe der Regelbedarfe |
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- Alleinstehende, | ab 2020: 432 Euro / ab 2021: 446 Euro |
- Alleinerziehende, | |
- Leistungsberechtigte Volljährige mit minderjährigem Partner | |
- Partner, wenn beide volljährig sind | ab 2020: 389 Euro / ab 2021: 401 Euro |
- Kinder unter 18 Jahre und im 15. Lebensjahr | ab 2020: 328 Euro / ab 2021: 373 Euro |
- Kinder über 18 Jahre bis einschließlich 24 Jahre alt | ab 2020: 345 Euro / ab 2021: 357 Euro |
- sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, | |
- Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen | |
Trägers umziehen | |
- Kinder von Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des | |
14. Lebensjahres | ab 2020: 308 Euro/ ab 2021: 309 Euro |
- Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | ab 2020: 250 Euro / ab 2021: 283 Euro |