Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist Schulträger der Berufskollegs in Ennepetal, Hattingen, Witten und der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel und der beiden Förderschulen für geistige Entwicklung in Sprockhövel und Witten.
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lernmittel bereitzustellen und zu unterhalten.
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung jeder einzelnen Schule verantwortlich.
Schule, Aufsichtsbehörden und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens zusammen.
§78, §79 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)
Frau
Jutta
Erdmann
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226
Frau
Pia
Schäfer
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225
Herr
Dirk
Stratmann
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225
Herr
Michael
Glensk
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221
Herr
Björn
Mollenkott
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223
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist Schulträger der Berufskollegs in Ennepetal, Hattingen, Witten und der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel und der beiden Förderschulen für geistige Entwicklung in Sprockhövel und Witten.
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lernmittel bereitzustellen und zu unterhalten.
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung jeder einzelnen Schule verantwortlich.
Schule, Aufsichtsbehörden und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens zusammen.
§78, §79 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)