Für die Schülerbeförderung zu den Förderschulen für geistige Entwicklung in Hiddinghausen und Witten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis als Schulträger einen Schülerspezialverkehr eingerichtet, mit dem die Kinder zur Schule und nach Schulschluss wieder nach Hause gefahren werden.
Der Schülertransport erfolgt in PKW`s sowie in Klein- und Großbussen. Zusätzlich werden nach Bedarf Spezialfahrzeuge eingesetzt.
Neben dem Busfahrer befindet sich pro Bus eine Begleitperson im Fahrzeug.
§ 97 Abs. 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung (VVzSchfkVO) insbesondere § 14 der VO