Reisekosten für Lehrkräfte an Grundschulen
Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis erstattet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die notwendigen Reisekosten für Lehrkräfte.
Erstattungsfähige Reisekosten können sein:
Lehrkräfte, die an andere Dienstorte (außerhalb der Stammschule) abgeordnet werden, können für zusätzliche Aufwendungen, Ausgleichszahlungen beantragen.
Im Regelfall werden die täglichen Fahrkosten erstattet.
Bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sind die Reisekosten grundsätzlich aus dem Fortbildungsbudget der Schule zu erstatten.
Bei Fortbildungsveranstaltungen der Bezirksregierung werden die Kosten von Schulamt erstattet.
Für Fortbildungsveranstaltungen weiterer Träger kann Sonderurlaub in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen erstattet das Schulamt keine entstandenen Kosten.
Für die Reisekostenerstattung bei Schulfahrten gelten besondere Bestimmungen.
Anträge auf Erstattung sind innerhalb einer Verjährungsfrist von sechs Monaten nach Durchführung der Dienstreise zu beantragen.
Vordrucke:
Reisekosten - allgemein -
finden Sie hier.
Reisekosten - Fortbildung -
finden Sie hier.
Frau
Ursula
Dietrich
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
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Reisekosten für Lehrkräfte an Grundschulen
Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis erstattet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die notwendigen Reisekosten für Lehrkräfte.
Erstattungsfähige Reisekosten können sein:
Lehrkräfte, die an andere Dienstorte (außerhalb der Stammschule) abgeordnet werden, können für zusätzliche Aufwendungen, Ausgleichszahlungen beantragen.
Im Regelfall werden die täglichen Fahrkosten erstattet.
Bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sind die Reisekosten grundsätzlich aus dem Fortbildungsbudget der Schule zu erstatten.
Bei Fortbildungsveranstaltungen der Bezirksregierung werden die Kosten von Schulamt erstattet.
Für Fortbildungsveranstaltungen weiterer Träger kann Sonderurlaub in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen erstattet das Schulamt keine entstandenen Kosten.
Für die Reisekostenerstattung bei Schulfahrten gelten besondere Bestimmungen.
Anträge auf Erstattung sind innerhalb einer Verjährungsfrist von sechs Monaten nach Durchführung der Dienstreise zu beantragen.
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