Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis übt die Schulaufsicht als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde aus.
Sie gliedert sich in den schulfachlichen und in den verwaltungsfachlichen Dienstbereich.
Der schulfachliche Dienstbereich wird durch die Schulaufsichtsbeamten/innen, die im Landesdienst tätig sind ausgeübt.
Der verwaltungsfachliche Dienstbereich wird vom Landrat für den Ennepe-Ruhr-Kreis und den jeweils zuständigen Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung wahrgenommen.
Das Organisationsverzeichnisgibt Ihnen einen Überblick über die Zuständigkeiten und die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulamt.
Das Schulamt steht Ihnen für alle Fragen, die mit der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulformen (Grund-, Haupt- und Förderschulen) zusammenhängen, zur Verfügung.
Es sorgt durch entsprechende Maßnahmen dafür, dass der Unterricht gesichert ist und die Qualität der schulischen Arbeit den staatlichen Vorgaben entspricht.
Weitere Aufgaben des Schulamtes sind unter anderem die Bearbeitung vieler Personengelegenheiten der Lehrkräfte, insbesondere der Einsatz von Lehrkräften, Fortbildung und viele Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler (Widerspruchsverfahren bei schulrechtlichen Entscheidungen der Schulleitungen, Hausunterricht, sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf) zur Verfügung.
Für die anderen Schulformen (Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium, Berufskolleg, Schulen in privater Trägerschaft) ist die Bezirksregierung Arnsberg (http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/) die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Schulgesetz NRW
Geschäftsordnung für das Schulamt
Frau
Maria
Reusch
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
212
Frau
Johanna
Schlumbom
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
209
Frau
Angela
Partner
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
211
Herr
Kai
Wichmann
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
205
Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis übt die Schulaufsicht als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde aus.
Sie gliedert sich in den schulfachlichen und in den verwaltungsfachlichen Dienstbereich.
Der schulfachliche Dienstbereich wird durch die Schulaufsichtsbeamten/innen, die im Landesdienst tätig sind ausgeübt.
Der verwaltungsfachliche Dienstbereich wird vom Landrat für den Ennepe-Ruhr-Kreis und den jeweils zuständigen Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung wahrgenommen.
Das Organisationsverzeichnisgibt Ihnen einen Überblick über die Zuständigkeiten und die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulamt.
Das Schulamt steht Ihnen für alle Fragen, die mit der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulformen (Grund-, Haupt- und Förderschulen) zusammenhängen, zur Verfügung.
Es sorgt durch entsprechende Maßnahmen dafür, dass der Unterricht gesichert ist und die Qualität der schulischen Arbeit den staatlichen Vorgaben entspricht.
Weitere Aufgaben des Schulamtes sind unter anderem die Bearbeitung vieler Personengelegenheiten der Lehrkräfte, insbesondere der Einsatz von Lehrkräften, Fortbildung und viele Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler (Widerspruchsverfahren bei schulrechtlichen Entscheidungen der Schulleitungen, Hausunterricht, sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf) zur Verfügung.
Für die anderen Schulformen (Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium, Berufskolleg, Schulen in privater Trägerschaft) ist die Bezirksregierung Arnsberg (http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/) die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Schulgesetz NRW
Geschäftsordnung für das Schulamt