Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis ist u.a. für die Schulpflichtangelegenheiten der Schülerinnen und Schüler an Grund-, Haupt- und Förderschulen zuständig.
Zu diesem Aufgabenfeld gehört zum Beispiel die Überwachung der Schulpflicht und die Überprüfung der schulrechtlichen Entscheidungen der Schulleitungen im Rahmen der Vorschriften der §§ 53 und 54 des Schulgesetzes.
Dazu zählen insbesondere Ordnungsmaßnahmen und die Widerspruchentscheidungen der Schulleitungen.
Für die anderen Schulformen obliegt die Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/s/schulpflicht/index.php
Frau
Ursula
Dietrich
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Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis ist u.a. für die Schulpflichtangelegenheiten der Schülerinnen und Schüler an Grund-, Haupt- und Förderschulen zuständig.
Zu diesem Aufgabenfeld gehört zum Beispiel die Überwachung der Schulpflicht und die Überprüfung der schulrechtlichen Entscheidungen der Schulleitungen im Rahmen der Vorschriften der §§ 53 und 54 des Schulgesetzes.
Dazu zählen insbesondere Ordnungsmaßnahmen und die Widerspruchentscheidungen der Schulleitungen.
Für die anderen Schulformen obliegt die Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/s/schulpflicht/index.php