Der Ennepe-Ruhr-Kreis gewährt Zuschüsse an
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für die Anschaffung von Investitionsgütern (Sportgeräte) sowie für die Durchführung von Baumaßnahmen.
Die notwendigen Voraussetzungen für einen Zuschuss im Ramen der Sportförderrichtlinien des Ennepe-Ruhr-Kreises können hier entnommen werden.
Des Weiteren wird die Arbeit des KreisSportBundes mit Zuschüssen unterstützt. Diese Zuschüsse dienen der Personalkostendeckung, der Jugendsportförderung und der Teilnahme an der Ruhrolympiade.
Richtlinien zur Sportförderung des Ennepe-Ruhr-Kreises in der aktuellen Fassung
Herr
Markus
Flick
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137
Der Ennepe-Ruhr-Kreis gewährt Zuschüsse an
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für die Anschaffung von Investitionsgütern (Sportgeräte) sowie für die Durchführung von Baumaßnahmen.
Die notwendigen Voraussetzungen für einen Zuschuss im Ramen der Sportförderrichtlinien des Ennepe-Ruhr-Kreises können hier entnommen werden.
Des Weiteren wird die Arbeit des KreisSportBundes mit Zuschüssen unterstützt. Diese Zuschüsse dienen der Personalkostendeckung, der Jugendsportförderung und der Teilnahme an der Ruhrolympiade.
Richtlinien zur Sportförderung des Ennepe-Ruhr-Kreises in der aktuellen Fassung