Unterhalt von Angehörigen

Grundsätzlich sind sowohl Ehepartner als auch leibliche Kinder zum Unterhalt ihres/r Angehörigen im Heim verpflichtet. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sofort zahlen müssen. Bevor Sie zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden, erfolgt erst einmal ein gründliche Einkommens- und Vermögensprüfung. Hier können Sie das Merkblatt des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Elternunterhaltherunterladen.

Für den Ehegattenunterhalt gelten andere Bestimmungen, die Sie im Einzelfall erfragen sollten.