Kira
Eckleder
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Gemäß § 11 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NRW unterliegen die Krankenhäuser und Privatkliniken im Ennepe-Ruhr-Kreis der Aufsicht durch das Gesundheitsamt als unterer Gesundheitsbehörde.
Der Fachbereich Soziales und Gesundheit nimmt eventuelle Beschwerden über Krankenhäuser und Privatkliniken seines Aufsichtsbereiches entgegen. Wir prüfen den Inhalt der Beschwerde und sorgen für die Ausräumung der Beanstandung, gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezirksregierung Arnsberg als obere Landesgesundheitsbehörde.
Die Zuständigkeit für Beschwerden, die individuelle medizinische Sachverhalte wie vermutete oder nachgewiesene Behandlungsfehler betreffen, liegt bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe.