BAföG
Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung machen, können bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises finanzielle Hilfe in Form des so genannte Schüler-BAföG beantragen.
Schüler-BAföG wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Grundsätzlich entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung.
Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig. Die gymnasiale Oberstufe hingegen in den meisten Fällen nicht.
Nähere Informationen und die notwendigen Antragsvordrucke finden Interessierte im Internet unter www.bafoeg.de. Online kann Schüler-BAföG unter www.bafoeg-digital.de oder per E-Mail (bafoeg@en-kreis.de ) beantragt werden.
Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiter/innen des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung zur Verfügung. Sie sind unter den aufgeführten Telefonnummern erreichbar.
Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studentenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Meister-BAföG geht, können sich Interessierte an die jeweilige Handwerkskammer wenden. Informationen und Antragsunterlagen hierzu unter www.aufstiegs-bafoeg.info .
Patrick
Gonsior
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
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Bettina
Velten-Carell
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Paul
Itzek
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Susanne
Schulz
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Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung machen, können bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises finanzielle Hilfe in Form des so genannte Schüler-BAföG beantragen.
Schüler-BAföG wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Grundsätzlich entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung.
Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig. Die gymnasiale Oberstufe hingegen in den meisten Fällen nicht.
Nähere Informationen und die notwendigen Antragsvordrucke finden Interessierte im Internet unter www.bafoeg.de. Online kann Schüler-BAföG unter www.bafoeg-digital.de oder per E-Mail (bafoeg@en-kreis.de ) beantragt werden.
Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiter/innen des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung zur Verfügung. Sie sind unter den aufgeführten Telefonnummern erreichbar.
Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studentenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Meister-BAföG geht, können sich Interessierte an die jeweilige Handwerkskammer wenden. Informationen und Antragsunterlagen hierzu unter www.aufstiegs-bafoeg.info .