Öffentlich geförderte Wohnungen sind wohnberechtigten Wohnungssuchenden vorbehalten. Die zuständige Stelle -hier, der Ennepe-Ruhr-Kreis, für die Stadt Breckerfeld- prüft, ob die Voraussetzungen für die Bescheinigung vorliegen.
Eigentümer von öffentlich geförderten Wohnungen können eine freigewordene Wohnung einem Mieter nur gegen Vorlage des Wohnberechtigungsscheines überlassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine öffentlich geförderte Wohnung freigestellt vermietet werden.
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Er gilt nur für jeweils das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde, hier also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Folgende Wohnungsgrößen sind angemessen:
1 Person |
| 50 m2 |
2 Personen | 2 Wohnräume oder | 65 m2 |
3 Personen | 3 Wohnräume oder | 80 m2 |
4 Personen | 4 Wohnräume oder | 95 m2 |
5 Personen | 5 Wohnräume oder | 110 m2 |
Für Anträge und Informationen zum Bereich Wohnberechtigungsschein und Freistellungen in Breckerfeld ist folgende Ansprechpartnerin zuständig:
Tanja Anton
Bei überörtlichen Fragen zur Bestands- und Besetzungskontrolle / Wohnungsbindung wenden Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin:
Petra Kindt
Frau
Tanja
Anton
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
450
Frau
Petra
Kindt
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
403
Öffentlich geförderte Wohnungen sind wohnberechtigten Wohnungssuchenden vorbehalten. Die zuständige Stelle -hier, der Ennepe-Ruhr-Kreis, für die Stadt Breckerfeld- prüft, ob die Voraussetzungen für die Bescheinigung vorliegen.
Eigentümer von öffentlich geförderten Wohnungen können eine freigewordene Wohnung einem Mieter nur gegen Vorlage des Wohnberechtigungsscheines überlassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine öffentlich geförderte Wohnung freigestellt vermietet werden.
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Er gilt nur für jeweils das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde, hier also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Folgende Wohnungsgrößen sind angemessen:
1 Person |
| 50 m2 |
2 Personen | 2 Wohnräume oder | 65 m2 |
3 Personen | 3 Wohnräume oder | 80 m2 |
4 Personen | 4 Wohnräume oder | 95 m2 |
5 Personen | 5 Wohnräume oder | 110 m2 |
Für Anträge und Informationen zum Bereich Wohnberechtigungsschein und Freistellungen in Breckerfeld ist folgende Ansprechpartnerin zuständig:
Tanja Anton
Bei überörtlichen Fragen zur Bestands- und Besetzungskontrolle / Wohnungsbindung wenden Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin:
Petra Kindt