Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist u.a. Bewilligungsbehörde für die Vergabe von Fördermitteln/Darlehen der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen für Immobilien im gesamten Kreisgebiet.
Mietwohnungsbau
Gefördert wird die Neuschaffung von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen auch in der Form von
die nachhaltig an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können.
Als Neuschaffung gelten des weiteren auch Baumaßnahmen, durch die Mietwohnungen
neu geschaffen werden.
Wohnheime
Für den Neubau von Wohnheimen für Studierende und Menschen mit Behinderung stehen weitere Förderangebote zur Verfügung.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.nrwbank.de. Bei konkreten Bauvorhaben, im Ennepe-Ruhr-Kreis, ist das Projekt den u.g. Ansprechpartnern vorzustellen. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Ansprechpartner(innen)
Susanne Skovronek
Petra Kindt
Andreas Görtz
Selbstgenutztes Wohneigentum
Gefördert wird die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und andere Haushalten mit Kindern sowie behinderten Menschen, die die Voraussetzungen der Einkommesberechnungen erfüllen.
Differenziert wird zwischen dem Erwerb/Bau eines Neubaus und dem Kauf einer gebrauchten Immobilie.
Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Infomaterial:
Beide Infoblätter geben Informationen zu den Fördervoraussetzungen. Falls bereits Interesse an einem konkreten Objekt besteht, ist vor Antragstellung, ein persönliches Beratungsgespräch mit einer der u. g. Mitarbeiterinnen empfehlenswert. Anhand Ihrer Unterlagen kann im Gespräch geprüft werden ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung der Mittel erfüllen. Dazu ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Die Wohnungsbauförderungsanstalt stellt auch hierzu Informationen im Internet unter der Adresse www.nrwbank.de bereit.
Anträge auf Zinssenkung für die Stadt Breckerfeld
Anträge auf Zinssenkung, ausgegeben von der Wohnungsbauförderungsanstalt, sind beim Ennepe-Ruhr-Kreis zu stellen. Für entsprechende Anträge aus anderen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises ist der Fachbereich für Wohnungswesen der jeweiligen Stadtverwaltung zuständig. Von allen Haushaltsangehörigen, die Einkünfte beziehen, ist eine Einkommenserklärung vorzulegen. Ein entsprechendes Formular ist hinterlegt. Diesen Vordruck und jeweils 12 Monatsabrechnungen sind dem Antrag beizufügen.
Weitere Informationen erteilen die u.g. Ansprechpartner(innen)
Susanne Skovronek
für technische Fragen:
Andreas Görtz
Formulare zum Download finden Sie hierzu bei der NRW.Bank:
Flyer zum Download finden Sie hierzu bei der NRW.Bank:
Herr
Andreas
Görtz
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
404
Frau
Petra
Kindt
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
403
Frau
Susanne
Skovronek
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
404
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist u.a. Bewilligungsbehörde für die Vergabe von Fördermitteln/Darlehen der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen für Immobilien im gesamten Kreisgebiet.
Mietwohnungsbau
Gefördert wird die Neuschaffung von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen auch in der Form von
die nachhaltig an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können.
Als Neuschaffung gelten des weiteren auch Baumaßnahmen, durch die Mietwohnungen
neu geschaffen werden.
Wohnheime
Für den Neubau von Wohnheimen für Studierende und Menschen mit Behinderung stehen weitere Förderangebote zur Verfügung.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.nrwbank.de. Bei konkreten Bauvorhaben, im Ennepe-Ruhr-Kreis, ist das Projekt den u.g. Ansprechpartnern vorzustellen. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Ansprechpartner(innen)
Susanne Skovronek
Petra Kindt
Andreas Görtz
Selbstgenutztes Wohneigentum
Gefördert wird die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und andere Haushalten mit Kindern sowie behinderten Menschen, die die Voraussetzungen der Einkommesberechnungen erfüllen.
Differenziert wird zwischen dem Erwerb/Bau eines Neubaus und dem Kauf einer gebrauchten Immobilie.
Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Infomaterial:
Beide Infoblätter geben Informationen zu den Fördervoraussetzungen. Falls bereits Interesse an einem konkreten Objekt besteht, ist vor Antragstellung, ein persönliches Beratungsgespräch mit einer der u. g. Mitarbeiterinnen empfehlenswert. Anhand Ihrer Unterlagen kann im Gespräch geprüft werden ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung der Mittel erfüllen. Dazu ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Die Wohnungsbauförderungsanstalt stellt auch hierzu Informationen im Internet unter der Adresse www.nrwbank.de bereit.
Anträge auf Zinssenkung für die Stadt Breckerfeld
Anträge auf Zinssenkung, ausgegeben von der Wohnungsbauförderungsanstalt, sind beim Ennepe-Ruhr-Kreis zu stellen. Für entsprechende Anträge aus anderen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises ist der Fachbereich für Wohnungswesen der jeweiligen Stadtverwaltung zuständig. Von allen Haushaltsangehörigen, die Einkünfte beziehen, ist eine Einkommenserklärung vorzulegen. Ein entsprechendes Formular ist hinterlegt. Diesen Vordruck und jeweils 12 Monatsabrechnungen sind dem Antrag beizufügen.
Weitere Informationen erteilen die u.g. Ansprechpartner(innen)
Susanne Skovronek
für technische Fragen:
Andreas Görtz
Formulare zum Download finden Sie hierzu bei der NRW.Bank:
Flyer zum Download finden Sie hierzu bei der NRW.Bank: