Petra
Kindt
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Andreas
Görtz
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Für Maßnahmen der Quartiersentwicklung stehen jährlich 70 Mio. € zur Verfügung, die für
Eingesetzt werden können.
Die soziale Wohnraumförderung setzt bei der Quartiersentwicklung auf die Vielfalt von Förderangeboten (Förderrichtlinien), d.h. sowohl für Mietwohnraum als auch für selbst genutztes Wohneigentum und für Wohnformen von der Standardwohnung für alle Generationen (auch für studentisches Wohnen) bis hin zu Wohnangeboten für ältere und behinderte Menschen mit Assistenzbedarf. Die Förderangebote berücksichtigen besondere Bedarfe und können auf der Basis von Handlungskonzepten flexibel genutzt werden. Auch die Angebote zur Förderung von Wohnumfeld und „wohnungsnaher sozialer Infrastruktur“ können zur Aufwertung von Quartieren genutzt werden. Zudem können Maßnahmen zur Umsetzung von kommunalen Handlungs- und Quartierskonzepten von erweiterten Möglichkeiten für den Einsatz anteiliger Tilgungsnachlässe im Rahmen der Darlehensförderung profitieren.