Falls Sie Fragen zur aktuellen Grundsteuerreform in NRW haben, stellt die Finanzverwaltung Informationen dazu auf folgender Seite bereit:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
Wir stellen Ihnen Informationen aus dem Liegenschaftskataster zusammen. Im Wesentlichen sind das Angaben zu Größe, Lage, Nutzung und Eigentum von Grundstücken und Gebäuden.
Was kann in der Katasterauskunft beantragt werden?
Wie sind die Anträge zu stellen?
Welche Grundstücksangaben werden benötigt?
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Was kann in der Katasterauskunft beantragt werden?
Wie sind die Anträge zu stellen?
Anträge auf Erstellung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters können über das ONLINE-Formular, schriftlich, auch per Fax oder per E-Mail, gestellt werden - siehe Ansprechpartner. Mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters erhalten Sie im Kreishaus Schwelm, Hauptstraße 92, Zimmer 501.
Welche Grundstücksangaben werden benötigt?
Alternativ:
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Anderweitige Auszüge dürfen an jede Bürgerin und jeden Bürger herausgegeben werden.
Was kosten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster?
Die Gebühren richten sich nach der Art des Produktes, der Größe, der Anzahl und anderen Kriterien. Sie werden bar oder per Gebührenbescheid erhoben.
Gebühren
Analoge Standardausgaben
… als Papierausdruck oder pdf-Datei im Format bis einschließlich DIN A3 je 30,00 €; größer DIN A3 60,00 €
Liegenschaftskarte (Flurkarte)
Flurstücks- und Eigentümernachweis
Grundstücksnachweis
Bestandsnachweis
Eigentümerinformation
Deutsche Grundkarte (DGK5) siehe historische Karten
Luftbild
Dokument aus den Liegenschaftskatasterakten (z.B. Vermessungsrisse) bis einschließlich DIN A3 15,00 €, größer DIN A3 30,00 €
Mehrausfertigungen kosten unabhängig vom Format je Seite 10,00 €.
Für die Eintragung von Maßen, Eigentümern oder Flächen wird zusätzlich eine Zeitgebühr berechnet. Diese beträgt je angefangene Arbeitsviertelstunde 23,00 €.
Digitale Daten
Daten aus dem amtlichen Liegenschaftskataster im NAS-Format und auch z.B. DXF- oder TIFF:
Berechnung nach Aufwand (pauschale Zeitgebühr für drei angefangene Arbeitsviertelstunden = 69,00 €)
Michael
Höller
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Gabriela
Fink
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie Fragen zur aktuellen Grundsteuerreform in NRW haben, stellt die Finanzverwaltung Informationen dazu auf folgender Seite bereit:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
Wir stellen Ihnen Informationen aus dem Liegenschaftskataster zusammen. Im Wesentlichen sind das Angaben zu Größe, Lage, Nutzung und Eigentum von Grundstücken und Gebäuden.
Was kann in der Katasterauskunft beantragt werden?
Wie sind die Anträge zu stellen?
Welche Grundstücksangaben werden benötigt?
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Was kann in der Katasterauskunft beantragt werden?
Wie sind die Anträge zu stellen?
Anträge auf Erstellung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters können über das ONLINE-Formular, schriftlich, auch per Fax oder per E-Mail, gestellt werden - siehe Ansprechpartner. Mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters erhalten Sie im Kreishaus Schwelm, Hauptstraße 92, Zimmer 501.
Welche Grundstücksangaben werden benötigt?
Alternativ:
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Anderweitige Auszüge dürfen an jede Bürgerin und jeden Bürger herausgegeben werden.
Was kosten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster?
Die Gebühren richten sich nach der Art des Produktes, der Größe, der Anzahl und anderen Kriterien. Sie werden bar oder per Gebührenbescheid erhoben.
Gebühren
Analoge Standardausgaben
… als Papierausdruck oder pdf-Datei im Format bis einschließlich DIN A3 je 30,00 €; größer DIN A3 60,00 €
Liegenschaftskarte (Flurkarte)
Flurstücks- und Eigentümernachweis
Grundstücksnachweis
Bestandsnachweis
Eigentümerinformation
Deutsche Grundkarte (DGK5) siehe historische Karten
Luftbild
Dokument aus den Liegenschaftskatasterakten (z.B. Vermessungsrisse) bis einschließlich DIN A3 15,00 €, größer DIN A3 30,00 €
Mehrausfertigungen kosten unabhängig vom Format je Seite 10,00 €.
Für die Eintragung von Maßen, Eigentümern oder Flächen wird zusätzlich eine Zeitgebühr berechnet. Diese beträgt je angefangene Arbeitsviertelstunde 23,00 €.
Digitale Daten
Daten aus dem amtlichen Liegenschaftskataster im NAS-Format und auch z.B. DXF- oder TIFF:
Berechnung nach Aufwand (pauschale Zeitgebühr für drei angefangene Arbeitsviertelstunden = 69,00 €)