Harald
Gerbracht
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Für Arbeiten im Liegenschaftskataster können Vermessungsunterlagen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren über das „Portal Vermessungsunterlagen NRW“ (www.vermessungsunterlagen.nrw.de) abgerufen werden.
Seit Mai 2016 stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis Vermessungsunterlagen über das vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen für hoheitliche Vermessungen realisierte Portal zur Verfügung. Zur persönlichen Freischaltung des Portals wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 31, Herrn Thomas Gräfrath (Telefon: 02931-82-3408 oder thomas.graefrath@bezreg-arnsberg.nrw.de).
Nicht hoheitliche (nicht amtliche) Vermessungen müssen aus technischen Gründen weiterhin bei der Abteilung Liegenschaftskataster und Geoinformationen des Ennepe-Ruhr-Kreis beantragt werden. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird dann gesondert erstellt. Ihre Anträge richten Sie bitte an vermessungsunterlagen@en-kreis.de .
Die Festpunktdaten der Landesvermessung werden von der Bezirksregierung Köln – Geobasis.nrw in dem landeseigenen Programmsystem „AFIS-NRW“ (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/raumbezug/anwendungen_web/afis/index.html) geführt, gepflegt und visualisiert. Der Online-Zugriff auf die Daten des Festpunktnachweises ist kostenfrei für jedermann möglich.