Gabriela
Fink
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Michael
Höller
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Eine Entfernungsbescheinigung beschreibt die kürzeste befahrbare bzw. begehbare Strecke zwischen zwei Anschriften - z.B. zwischen Wohnhaus und Arbeitsstelle oder Wohnhaus und Schule.
Eine Entfernungsbescheinigung kann über das ONLINE-Formular, schriftlich, auch per Fax oder per E-Mail, beantragt werden.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Je angefangene Arbeitshalbstunde werden 30,00 € abgerechnet.
Bescheinigungen zur Vorlage und auf Anfrage von der Bundesversicherungsanstalt oder der Landesversicherungsanstalt sind kostenfrei.
Grundlage: Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW