Carsten
Arndt
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Manuel
Karthaus
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Andreas
Gilsbach
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Anne
Jäger
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Katrin
Wellershaus
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Christof
Sollondz
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Karoline
Sonnabend
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Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Heike
Brinkmann
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Artur
Wallbaum
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Montag
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Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
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Niederschlagswasserbeseitigung
Unter Niederschlagswasser versteht man „das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“.
Das Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser ins Gewässer eingeleitet werden, soweit dem wasserrechtliche Belange oder öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Dies entspricht einer dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung, die wasserwirtschaftlich erwünscht ist, da so der natürliche Wasserkreislauf geschlossen wird.
Bei ungünstigen Untergrundverhältnissen, wie z.B. undurchlässige Böden, hoher Grundwasserstand oder Altlasten ist eine Versickerung unmöglich. In diesen Fällen ist eine Einleitung in ein Oberflächengewässer notwendig.
Als nicht behandlungsbedürftig wird in der Regel Niederschlagswasser von Dachflächen, Fuß-, Rad-, und Wohnwegen oder Hofanlagen ohne KFZ-Verkehr angesehen.
Als behandlungsbedürftig werden belastete Niederschlagsabflüsse z.B. von Dachflächen in Gewebe- und Industriegebieten, Verkehrsflächen, landwirtschaftlichen Hofflächen oder Flächen im industriellen Bereich angesehen.
Für das Niederschlagswasser von gering belasteten Flächen bzw. von Teilflächen in Gebieten, mit einem kleinen Anteil belasteter Flächen bietet sich der Einsatz von dezentralen Behandlungsanlagen an. (vgl. hierzu unter Formulare: Merkblatt)
Belastete Niederschlagsabflüsse z.B. von stark genutzten Verkehrsflächen oder im industriellen Bereich müssen z.B. in einer Kläranlage (Mischsystem) oder einem Bodenfilter (Trenn- oder Mischsystem) behandelt werden.
Darüber hinaus müssen Anforderungen an eingeleitetes Niederschlagswasser auch die Leistungsfähigkeit des aufnehmenden Gewässers berücksichtigen.
Die Gewässer werden nicht nur durch die Verschmutzung des Niederschlagswassers belastet sondern auch durch zu große Abflussmengen. In diesen Fällen kann eine Rückhaltung vor der Einleitung notwendig sein.