Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts" am 01.01.2008 grundsätzlich für den Immissionsschutz im Kreisgebiet zuständig. Bei der Bezirksregierung bleiben nur die besonders umweltrelevanten Anlagen (z.B. Kraftwerke, Chemiebetriebe) und Störfallanlagen als staatliche Kernaufgabe erhalten.
Ein anderer Teil der immissionsschutzrechtlichen Überwachung, wie z.B. Gaststättenlärm oder private Kleinfeuerungsanlagen wird von den Ordnungsämtern der Städte im Kreis wahrgenommen.
Das Aufgabengebiet Immissionsschutz befasst sich schwerpunktmäßig mit der Genehmigung und Überwachung gewerblicher und industrieller Anlagen.
Formulare zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier.
Weitere Hinweise, Formulare und Ansprechpartner finden Sie auch weiter unten auf dieser Seite.
Frau
Ursula
Finken
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437
Herr
Carsten
Hackenschmidt
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436
Herr
Jens
Piekarski
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437
Herr
Jörg
Schürmann
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443
Herr
Markus
Tesch
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436
Herr
Marc
Nölke
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437
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts" am 01.01.2008 grundsätzlich für den Immissionsschutz im Kreisgebiet zuständig. Bei der Bezirksregierung bleiben nur die besonders umweltrelevanten Anlagen (z.B. Kraftwerke, Chemiebetriebe) und Störfallanlagen als staatliche Kernaufgabe erhalten.
Ein anderer Teil der immissionsschutzrechtlichen Überwachung, wie z.B. Gaststättenlärm oder private Kleinfeuerungsanlagen wird von den Ordnungsämtern der Städte im Kreis wahrgenommen.
Das Aufgabengebiet Immissionsschutz befasst sich schwerpunktmäßig mit der Genehmigung und Überwachung gewerblicher und industrieller Anlagen.
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