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Der Einsatz konventionellen, gezüchteten Saatguts bei Begrünungsmaßnahmen in der freien Natur fördert die Florenverfälschung sowie die Ausbreitung invasiver Arten und führt zum Rückgang der biologischen Vielfalt. Deshalb ist die Ausbringung gebietsfremden Saatguts in der freien Natur ab dem 01. März 2020 nach § 40 (4) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) untersagt.
Eingeschlossen von der Regelung sind insbesondere Schutzgebiete, geschützte Biotope, Kompensationsflächen, Straßenbegleitgrün, Gewässerufer, Sonstige Flächen ohne zusammenhängende Bebauung, naturnahe Flächen auch in Städten, Flächen unter Photovoltaikanlagen.
Ausgenommen sind dementsprechend der besiedelte Bereich (Innerörtlich und innerstädtisch sowie Gärten und Sportplätze und Wohnanlagen im Außenbereich).
Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist zertifiziertes, gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut aus dem Ursprungsgebiet 7 „Rheinisches Bergland“ oder Ursprungsgebiet 2 „Westdeutsches Tiefland mit unterem Weserbergland“ (nur Wittener Norden) zu verwenden.
Als Zertifiziertes Regio-Saatgut gelten die Zertifikate VWW Regiosaaten und Regiozert, welche nachweisen, dass es sich bei dem verkauften Wildpflanzensaatgut um gebietseigenes Material handelt.
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Als invasive gebietsfremde Art werden Arten bezeichnet, deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes für die dort natürlich vorkommenden Ökosysteme, Biotope oder Arten ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellen. Invasive Arten bedrohen und gefährden damit insbesondere die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen.
Zum Schutz der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wird vom Ennepe-Ruhr-Kreis angestrebt, zunächst das Neuauftreten und die Etablierung von invasiven Arten durch frühzeitiges Handeln (Tilgung) zu verhindern bzw. die weitere Ausbreitung weit verbreiteter, etablierter Arten durch Managementmaßnahmen langfristig einzudämmen. Dabei werden Maßnahmen zur Vorsorge und aktiven Bekämpfung durchzuführen.
Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite der Biologischen Station Ennepe-Ruhr-Kreis, beim Bundesamt für Naturschutz und beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.