Was ist eigentlich das Bildungs- und Teilhabepaket? In dem Video auf der Homepage der Kommunalen Jobcenter erfahren Sie es!
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket, steht unter dem Motto „Mitmachen möglich machen“. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein.
Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten und unterstützt sie bei Problemen in der Schule durch gezielte Lernförderung.
Zum 01.07.2019 ist ein neues Gesetz, das Starke-Familien-Gesetz, in Kraft getreten. Es soll einkommensschwache Familien mehr unterstützen, sowie die Teilhabe von Kindern stärker fördern, so dass hierdurch auch das Bildungspaket ab dem 01.08.2019 verbessert wird.
Zum einen wird der Zugang zu den Leistungen durch Wegfall einer gesonderten Antragstellung (mit Ausnahme der Leistungen für die Lernförderung) erheblich erleichtert, zum anderen wird eine Vielzahl der Leistungen erhöht.
Auf den folgenden Seiten informiert Sie das Jobcenter EN über die Angebote des Bildungspakets und wie sie genutzt werden können.
Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf
wenn sie,
Eine Ausnahme bilden die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
Wer ist zuständig?
Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Regionalstellen des Jobcenters EN die richtigen Anlaufstellen. Für Empfänger einer der weiteren oben genannten Leistungen sind die Stadtverwaltungen des jeweiligen Wohnortes zuständig.
Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen beinhaltet das Bildungspaket?
Alle Leistungen für Bildung und Teilhabe, bis auf die Lernförderung, gelten mit einem Erstantrag und Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen nach dem SGB II als dem Grunde nach beantragt. Es muss demnach kein gesonderter Antrag mehr gestellt, sondern lediglich entsprechende Nachweise über die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungsart vorgelegt werden.
Zur Vereinfachung stellt Ihnen das Jobcenter EN Formulare zur Verfügung, welche Sie in der Kita oder Schule ausfüllen lassen können. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads". Im Downloadbereich sind auch Info-Flyer in russischer, türkischer, arabischer, tigrinischer und englischer Sprache hinterlegt.
Nähere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit unter http://www.bildungspaket.bmas.de