In ihrer Doppelfunktion als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und zugleich Projektkoordinatorin für arbeitsmarktliche Instrumente kooridiniert Frau Neuhaus auch verschiedene Projekte des Jobcenters EN mit dem Schwerpunkt Frauen. Um Mütter für Projekte zu gewinnen und mit ihnen intensiv arbeiten zu können, hat sie zielgruppenspezifische Konzepte entwickelt. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Mit dem Ziel deutlich mehr Mütter für Projekte zu gewinnen und sie damit für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt vorzubereiten und zu unterstützen, wurde 2014 ein innovatives Element in einigen Projekten eingeführt: In diesen Projekten haben die Teilnehmerinnen die Möglichkeit ihre Kinder mitzubringen und in der trägerinternen Kinderbetreuung unterzubringen.
In folgenden Projekten bieten die Träger Kinderbetreuung für die Kinder der Teilnehmerinnen an:
Ziel war es auch Mütter für Projekte zu gewinnen und hier mit ihnen intensiv arbeiten zu können, die über keine ausreichende, reguläre und stabile (ggf. wohnortnahe) Kinderbetreuung verfügen und bei denen die mögliche Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung im Ergebnis an der fehlenden stabilen Kinderbetreuung scheitern würde. Um ihnen die Teilnahme an den Projekten zu ermöglichen, bieten die Träger Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort an. Ein wesentliches Maßnahmeziel ist jedoch die zeitnahe Sicherstellung einer regulären, stabilen, verlässlichen und möglichst wohnortnahen Kinderbetreuung, die auch nach Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Ausbildung der Mutter tragfähig ist.
Darüberhinaus ist Frau Neuhaus in verschiedenen regionalen und überregionalen Netzwerken und Initiativen aktiv, wie z. B. im "Netzwerk W" und dem "Bündnis Teilzeitausbildung".
Die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) des Jobcenters EN, Sabine Neuhaus, veranstaltet im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis in regelmässigen Abständen verschiedene Info-Veranstaltungen für die Zielgruppe Alleinerziehende und junge Eltern. An dieser Stelle informieren wir Sie über anstehende Veranstaltungen und Termine.
Sind Sie arbeitslos und schwanger? Droht Hilfebedürftigkeit? Beziehen Sie bereits ALG II und sind schwanger? Durch eine Schwangerschaft bestehen besondere gesetzliche Regelungen. Erste Informationen gibt es in unserem Info-Flyer zum Thema. Hier finden Sie auch eine Auflistung an Beratungsstellen.