Der Schulausschuss ist besetzt mit Vertretern der gewählten Parteien des Kreistages.
Weiterhin werden jeweils eine Vertreterin/ ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen.
Zusätzlich können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.
Folgende Dienstleistungen sind mit der Verwaltung des Ausschusses für Schule, Bildung und Integration verbunden:
§ 85 Abs.I und Abs.II Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
Frau
Pia
Schäfer
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225
Herr
Dirk
Stratmann
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225
Der Schulausschuss ist besetzt mit Vertretern der gewählten Parteien des Kreistages.
Weiterhin werden jeweils eine Vertreterin/ ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen.
Zusätzlich können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.
Folgende Dienstleistungen sind mit der Verwaltung des Ausschusses für Schule, Bildung und Integration verbunden:
§ 85 Abs.I und Abs.II Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)