Die medizinische Grundversorgung für Geflüchtete ist gedeckt. Hierfür ist eine offizielle Registrierung bei den Stadtverwaltungen notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Ansprechpersonen bei der jeweiligen Stadtverwaltung.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten sind hier abrufbar.
Beratung zur Krankenversicherung - auch für Nicht-EU Staatsangehörige bietet auch die Gleichbehandlungsstelle EU Arbeitnehmer, hier der Link.
Wenn Sie sich krank fühlen, wenden Sie sich direkt an einen niedergelassenen Arzt.
Für die Arztsuche können Sie diesen Link nutzen, ebenfalls weiter hilft dieser Link.
Wenn Sie Freunde oder Bekannte haben, dann fragen Sie dort nach den Kontaktdaten des behandelnden Arztes.
Befinden Sie sich in einer lebensbedrohlichen Notfallsituation, wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112.
Sollten Sie außerhalb der Sprechzeiten medizinische Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung, kostenfreie Rufnummer 116 117.
Weitere Informationen finden sich hier.
Standorte der Notfalldienstpraxen an Sonn- und Feiertagen
Klinik | Adresse | Zeiten |
Helios Klinikum Schwelm | Dr. Moeller-Str. 15, 58332 Schwelm | Samstag, Sonntag, Feiertag 9 bis 13 und 15 bis 21 Uhr |
Marien-Hospital Witten | Marienplatz 2. 58452 Witten | Freitag 16 bis 20 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag 9 bis 13Uhr und 15 bis 20 Uhr |
Über den behandelnden Arzt werden die erforderlichen Medikamente verordnet.
Wenn Sie coronatypische Symptome aufweisen, dann beachten Sie bitte das nachfolgende Schaubild (Deutsch) sowie das Merkblatt zur häuslichen Quarantäne (Ukrainisch).
Mehrsprachige Informationen rund um das Thema Covid-19 finden Sie hier.
Über die aktuellen Corona Regelungen informiert zudem die Bundesregierung und verlinkt zu den Regeln der Bundesländer, hier der Link.
Grundsätzlich gilt für alle im Kampf gegen Corona:
Die wichtigsten Informationen erhalten Sie über die nachfolgenden Merkblätter:
Infografik: Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps (Ukrainisch)
Merkblatt: Virusinfektionen – Hygiene schützt! (Ukrainisch)
Infografik: Was bedeuten 3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus? (Ukrainisch)
Eine allgemeine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht. Die Impfung gegen das Coronavirus hilft dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren Krankheitsverlauf aber auch die eigene Familie, Freunde und die Gemeinschaft.
Ab dem 15. März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Zur Berufsausübung im Gesundheitsbereich und der Pflege ist die Impfung gegen das Coronavirus verpflichtend.
Geflüchtete aus der Ukraine können sich kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen. Möglich ist dies zum Beispiel in der stationären Impfstelle des Kreises in Ennepetal, Kölner Str. 205. Dort werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen angeboten.
Weitere Informationen finden sich hier.
Umfassende Informationen zu der Impfung gegen das Coronavirus erhalten Sie über die nachfolgenden Merkblätter:
Merkblatt: Die Corona-Schutzimpfung – sicher und wirksam! (Ukrainisch)
Infografik: Der Impfablauf (Ukrainisch)
Merkblatt: Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren (Ukrainisch)
Merkblatt: Corona-Schutzimpfung ab 12 (Ukrainisch, Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte)
Des Weiteren stell das RKI auf seiner Internetseite Aufklärungsmerkblätter zu den Covid-19-Impfungen zur Verfügung:
Info_Schutzimpfung_gegen_Covid19_Leichte_Sprache_ohne-Impfstoffangabe (rki.de) (Deutsch)
Aufklaerungsmerkblatt mRNA UKRAINISCH.pdf (rki.de)
Aufklaerungsmerkblatt Vektor UKRAINISCH.pdf (rki.de)
Aufklaerungsmerkblatt Nuvaxovid UKRAINISCH.pdf (rki.de)
Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen oder nicht hierzu äquivalenten COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen derzeit eine vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Eine aktuelle Liste der EU-zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts zu finden.
Über den beigefügten Link erhalten Sie eine Übersicht über die empfohlenen Impfungen.
In Deutschland besteht seit dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz. Das Gesetz beinhaltet die Pflicht der Masernschutzimpfung für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Schulen etc.), Gemeinschaftsunterkünften und Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Praxen etc.) untergebracht, betreut oder tätig sind.
Sollte eine der o.g. Impfungen nicht vorliegen oder haben Sie diesbezüglich Fragen, wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Arzt.
Sie können eine kostenlose psychologische Betreuung erhalten. Dazu können Sie u.a. die kommunalen Daseinsvorsorgestellen sowie die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteroper aufsuchen. Mehr Infos finden sich hier.
Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft ebenfalls allen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene und ihre Angehörige können sich dort schnell und unkompliziert beraten lassen. Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, finden Sie hier.
Regionale Ansprechpartner finden Sie auch unter https://www.sozialpsychiatrische-dienste.de/regionale-netzwerke/.
Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes können psychologische Behandlungen übernommen werden. Wenden Sie sich hierfür an das örtliche Sozialamt.