Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreis hat am 13.12.2021 erstmals eine Kulturförderrichtlinie beschlossen, die zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist.
Bisher gewährte der Ennepe-Ruhr-Kreis finanzielle Unterstützungen zu kreisbedeutsamen Projekten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Nun stehen in der Kulturabteilung des Kreises Fördermittel für Kulturprojekte im Kreisgebiet in Höhe von insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung. Sofern die Voraussetzungen gemäß der neuen Kurförderrichtlinie erfüllt werden, können Fördermittel bis maximal 70 % der Gesamtkosten pro Projekt gewährt werden.
Kunst- und Kulturschaffende, Vereine, Organisationen können ab sofort Anträge stellen und mit Erfüllen der Voraussetzungen an dem Förderprogramm des Kreises teilnehmen.
- Antragsformular
- Kulturförderrichtlinie
Im Wesentlichen werden folgende Anforderungen für die Gewährung einer Zuwendung gestellt:
Wichtig:
Anträge auf Zuwendungen über 5.000 Euro müssen bis zum 15. Februar 2022 bei der Kreisverwaltung eingehen.
Anträge auf Zuwendungen bis zu 5.000 Euro werden bis zum 1.November 2022 entgegengenommen.