Ursula
Dietrich
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Reisekosten für Lehrkräfte an Grundschulen
Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Reisekostenerstattungen der Lehrkräfte an Grundschulen.
Für die Beantragung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige Dienstreisen (z.B. Dienstbesprechungen, AOSF, Lehrerfortbildung der Bezirksregierung Arnsberg usw.) verwenden Sie bitte den Vordruck
"Reisekostenrechnung".
Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (Ausnahme: Fortbildung der Bezirksregierung) sind grundsätzlich aus dem Fortbildungsbudget der Schule zu erstatten.
Bei häufig wiederkehrenden Fahrten (z.B. Abordnung ins Schulamt) benutzen Sie den Vordruck
„Sammelantrag“.
Lehrkräfte, die an verschiedenen Schulen unterrichten (z.B. Herkunftssprachlicher Unterrichts, Unterricht im Rahmen des Gemeinsamen Lernens) können für zusätzliche Fahrten, Reisekosten mit dem Vordruck
„Reisekosten verschiedene Schulen“ beantragen.
Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten beim Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises (nicht bei der Schulleitung) eingegangen ist (Ausschlussfrist). Der Reisekostenabrechnung ist die Dienstreisegenehmigung bzw. das dienstreisebegründende Schreiben beizufügen! Ohne entsprechende Unterlagen ist eine Abrechnung nicht möglich.
Für die Reisekostenerstattung aus Anlass von Schulwanderungen und Schulfahrten gelten besondere Bestimmungen.
Lehrkräfte aller übrigen Schulformen wenden sich bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.
Beantragung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige Dienstreisen