Der Ärztliche Dienst erstellt zahlreiche ärztliche Gutachten für die Städte (Ausländer- und Personal- und Sozialämter sowie JobAgenturen), den Kreis, das Land NRW, den Landschaftsverband und Gerichte. Dazu gehören Einstellungs- und Arbeits- bzw. Dienstfähigkeitsuntersuchungen, Beurteilungen der Pflegebedürftigkeit und der Notwendigkeit von Hilfsmitteln oder Beihilfen.