Vergabestelle für die Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Finanzielle Hilfe aus der Bundesstiftung Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens, können werdende Mütter aus Witten/Wetter und Herdecke, die sich in einer Notlage befinden, hier beantragen.
Die Mittel sind zweckgebunden und werden beispielsweise für Umstandskleidung, Erstausstattung und Wohnung und Einrichtung gewährt.
Der Antrag auf Bundesstiftungsmittel soll vorrangig bis zur 20. Schwangerschaftswoche gestellt werden.
Eine Terminvereinbarung ist für die Antragstellung erforderlich.
Frau
Heike
Flörke
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10002
210
Vergabestelle für die Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Finanzielle Hilfe aus der Bundesstiftung Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens, können werdende Mütter aus Witten/Wetter und Herdecke, die sich in einer Notlage befinden, hier beantragen.
Die Mittel sind zweckgebunden und werden beispielsweise für Umstandskleidung, Erstausstattung und Wohnung und Einrichtung gewährt.
Der Antrag auf Bundesstiftungsmittel soll vorrangig bis zur 20. Schwangerschaftswoche gestellt werden.
Eine Terminvereinbarung ist für die Antragstellung erforderlich.