Petra
Soika-Bracht
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Obere Denkmalbehörde
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist wie die anderen Landräte in Nordrhein-Westfalen Obere Denkmalbehörde; daneben sind die fünf Bezirksregierungen mit ihren Sitzen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster für die 23 kreisfreien Städte im Land als obere Denkmalbehörden zuständig.
Die Aufgaben der Oberen Denkmalbehörde bestehen darin,
Formular Merkblatt für die Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren
Allen Denkmalbehörden sind als Fachdienstleister Einrichtungen des jeweils örtlich zuständigen Landschaftsverbandes als fachlich unabhängige Institutionen zur Seite gestellt. Dies sind in Westfalen-Lippe jeweils ein Amt für Denkmalpflege sowie ein Amt für Bodendenkmalpflege (http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WAfD/).
Was bedeuten Denkmalschutz und Denkmalpflege?
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind Grundbegriffe des Denkmalrechts mit unterschiedlicher Bedeutung. Hinter beiden gemeinsam verbirgt sich jede Tätigkeit, die bewusst auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet ist. Unter Denkmalschutz sind alle hoheitlichen Maßnahmen zu verstehen, die von der Behörde gegenüber den Beteiligten getroffen werden. Die Denkmalpflege umfasst die helfende, fachlich beratende, unterstützende und vorsorgende Tätigkeit.
Untere Denkmalbehörden:
Das Denkmalschutzgesetz legt fest, dass alle 396 Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen Untere Denkmalbehörden sind und überträgt diesen die Verantwortung für den Vollzug, also die unmittelbare Anwendung und Ausführung des Gesetzes. Die Entscheidung, welche Objekte unter Denkmalschutz zu stellen sind, können die Städte und Gemeinden nur im Benehmen mit dem zuständigen Amt für Denkmalpflege bzw. Bodendenkmalpflege treffen. Mit der fachlichen Unterstützung der Denkmalämter prüfen die Städte und Gemeinden den Denkmalwert der Objekte. Erfüllt eine Sache Denkmaleigenschaften im Sinne des Denkmalschutzgesetzes, so ist sie in die Denkmalliste einzutragen, die jede Stadt bzw. Gemeinde in NRW zu führen hat. Diese wird getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern. Bei Veränderungen an einem Denkmal ist ein Erlaubnisverfahren gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW bei der unteren Denkmalbehörde zu beantragen. Gerne helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen auch mit Beratung bei privaten Baumaßnahmen an Denkmälern, Informationen zu Förderungen und Steuerbescheinigungen. Für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind die unteren Denkmalbehörden die erste Adressatin für Denkmaleigentümer und stellen auch die Kontakte zu den Dienststellen des Landschaftsverbandes Westfalen (http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WAfD/) her.
Hier die Kontaktdaten in den 9 kreisangehörigen Städten
Stadt Breckerfeld | Frau Kadatz | 02338-809-25 |
Stadt Ennepetal | Herr Möllenberg | 02333-979-177 |
Stadt Gevelsberg | Frau Hieber | 02332-771-215 |
Stadt Hattingen | Herr Uphues | 02324-204-5361 |
Stadt Herdecke | Frau Schulte-Gniffke | 02330-611-459 |
Stadt Schwelm | Herr Michalski | 02336-801-246 |
Stadt Sprockhövel | Frau Wenzel | 02339-917-220 |
Stadt Wetter | Herr Terbahl | 02335-840-558 |
Stadt Witten | Herr Schrader | 02302-581-4150 |
Oberste Denkmalbehörde:
Die Oberste Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen ist das für Denkmalangelegenheiten zuständige Ministerium (gegenwärtig das Ministerium für Verkehr mit Sitz in Düsseldorf) Der Minister bzw. die Ministerin ist der Oberste Denkmalpfleger/-in des Landes. Zu den vorrangigen Aufgaben der Obersten Denkmalbehörde gehört die Beaufsichtigung der ihr nachgeordneten Oberen und Unteren Denkmalbehörden in Angelegenheiten des Denkmalschutzes.