Tim
Siebald
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Bescheinigung nach §1025 und §1026 BGB
Wird ein Grundstück geteilt, welches herrschend an einem Recht ist, so verbleibt das Recht der Nutzung eines Rechtes nur auf dem Teil des Grundstücks, dem es zum Vorteil dient. (§ 1025 BGB)
Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (z. B. Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind. (§1026 BGB)
Ein Antrag kann über das ONLINE-Formular, schriftlich, auch per Fax oder per E-Mail, gestellt werden.
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand.
Je angefangene Arbeitsviertelstunde werden 23,00 € abgerechnet.
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW