Tim
Siebald
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Unschädlichkeitszeugnis
Ist ein Grundstück durch Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden oder aber auch durch dingliche Rechte (z.B. Wegerecht) belastet, so kann unter gewissen Umständen dennoch ein kleiner Teil belastungsfrei übertragen werden.
Durch ein Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) frei von Belastungen übertragen werden kann.
Ein Unschädlichkeitszeugnis kann über das ONLINE-Formular, schriftlich, auch per Fax oder per E-Mail, beantragt werden.
Ein Unschädlichkeitszeugnis kann schriftlich, aber auch per Fax oder per E-Mail beantragt werden.
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Je angefangene Arbeitsviertelstunde werden 23,00 € abgerechnet.
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW