Am 1. August 2017 tritt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Ziel der neuen Verordnung ist, die Getrenntsammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen zu steigern und das Recycling der Abfälle zu fördern.
Welche Auswirkungen die Novelle auf die Entsorgungspraxis hat, thematisiert der Newsletter „Betrieb & Umwelt“. Dieser kann hier abgerufen werden.
Die Gewerbeabfallverordnung kann beim Bundesumweltministerium abgerufen werden.
Am 1. August 2017 tritt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Ziel der neuen Verordnung ist, die Getrenntsammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen zu steigern und das Recycling der Abfälle zu fördern.
Welche Auswirkungen die Novelle auf die Entsorgungspraxis hat, thematisiert der Newsletter „Betrieb & Umwelt“. Dieser kann hier abgerufen werden.
Die Gewerbeabfallverordnung kann beim Bundesumweltministerium abgerufen werden.
Sigrid
Brüggen
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Melissa
Preuss-Berger
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Am 1. August 2017 tritt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Ziel der neuen Verordnung ist, die Getrenntsammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen zu steigern und das Recycling der Abfälle zu fördern.
Welche Auswirkungen die Novelle auf die Entsorgungspraxis hat, thematisiert der Newsletter „Betrieb & Umwelt“. Dieser kann hier abgerufen werden.
Die Gewerbeabfallverordnung kann beim Bundesumweltministerium abgerufen werden.