Bei Verlust des Führerscheins – auch durch Diebstahl – , irrtümlicher Vernichtung oder bei Unleserlichkeit ist es unumgänglich, dass der Führerscheininhaber bzw. die Führerscheininhaberin persönlich bei der Führerscheinstelle vorspricht.
Ein biometritaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung; 35 mm x 45 mm)und der gültige Personalausweis oder vorläufige Personalausweis oder Nationalpass mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) sind mitzubringen.
Ist der verlorene Führerschein von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt worden, benötigen wir die dortigen Führerscheindaten in Form einer Karteikartenabschrift bzw. Auszug aus der Führerscheindatei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir diese Daten erst dann anfordern, wenn Sie hier vorsprechen und einen Antrag auf einen Ersatzführerschein gestellt haben. Leider können wir dann nicht garantieren, dass wir bei der anderen Führerscheinstelle direkt jemanden erreichen. Ebenso haben wir keinen Einfluss darauf, ob uns die benötigten Daten unverzüglich übermittelt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Wartezeiten bzw. Verzögerungen zu vermeiden.
Hierzu rufen Sie bei der Führerscheinstelle an, die den gestohlenen oder verlorengegangenen Führerschein ausgestellt hat und bitten diese, eine Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, Telefaxnummer 02336/93-1-2559 zu faxen.
Da der Führerschein von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, erhalten Sie für die Übergangszeit eine Bescheinigung, die Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis ausweist. Die Gebühr für die Ausstellung des Ersatzführerscheins beträgt zur Zeit 39,40 € inkl. Zustellung des neuen Führerscheines mittels eingeschriebenen Briefes.
Es dauert ca. 3 - 4 Wochen bis der Ersatzführerschein der Führerscheinstelle vorliegt.
Sollten Sie den neuen Führerschein jedoch unbedingt so schnell wie möglich benötigen, so bietet die Bundesdruckerei dafür eine „Expressbestellung“ an. In diesem Fall dauert es i.d.R. 3 Tage, manchmal sogar nur 2 Tage, bis der Führerschein hier vorliegt und Sie ihn abholen können. Die Bundesdruckerei berechnet dafür eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 19,55 €, welche Sie bei der Antragstellung entrichten müssen.
Frau
Djarmila
Dörner
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:468232437
007
Herr
Maurice
Boll
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015
Frau
Luisa
Radoch
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007
Frau
Ronja
Weber
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006
Frau
Sandra
Gutmann
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006
Frau
Kerstin
Klein
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016
Frau
Nadine
Lippes
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015
Frau
Anna Lina
Müller
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014
Frau
Rabea
Kempa
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014
Bei Verlust des Führerscheins – auch durch Diebstahl – , irrtümlicher Vernichtung oder bei Unleserlichkeit ist es unumgänglich, dass der Führerscheininhaber bzw. die Führerscheininhaberin persönlich bei der Führerscheinstelle vorspricht.
Ein biometritaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung; 35 mm x 45 mm)und der gültige Personalausweis oder vorläufige Personalausweis oder Nationalpass mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) sind mitzubringen.
Ist der verlorene Führerschein von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt worden, benötigen wir die dortigen Führerscheindaten in Form einer Karteikartenabschrift bzw. Auszug aus der Führerscheindatei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir diese Daten erst dann anfordern, wenn Sie hier vorsprechen und einen Antrag auf einen Ersatzführerschein gestellt haben. Leider können wir dann nicht garantieren, dass wir bei der anderen Führerscheinstelle direkt jemanden erreichen. Ebenso haben wir keinen Einfluss darauf, ob uns die benötigten Daten unverzüglich übermittelt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Wartezeiten bzw. Verzögerungen zu vermeiden.
Hierzu rufen Sie bei der Führerscheinstelle an, die den gestohlenen oder verlorengegangenen Führerschein ausgestellt hat und bitten diese, eine Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, Telefaxnummer 02336/93-1-2559 zu faxen.
Da der Führerschein von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, erhalten Sie für die Übergangszeit eine Bescheinigung, die Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis ausweist. Die Gebühr für die Ausstellung des Ersatzführerscheins beträgt zur Zeit 39,40 € inkl. Zustellung des neuen Führerscheines mittels eingeschriebenen Briefes.
Es dauert ca. 3 - 4 Wochen bis der Ersatzführerschein der Führerscheinstelle vorliegt.
Sollten Sie den neuen Führerschein jedoch unbedingt so schnell wie möglich benötigen, so bietet die Bundesdruckerei dafür eine „Expressbestellung“ an. In diesem Fall dauert es i.d.R. 3 Tage, manchmal sogar nur 2 Tage, bis der Führerschein hier vorliegt und Sie ihn abholen können. Die Bundesdruckerei berechnet dafür eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 19,55 €, welche Sie bei der Antragstellung entrichten müssen.