Zekiye
Krämer
Direktion Zentrale Aufgaben
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet.
Wer einen Ausländerverein gründet, hat dies mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen (z.B. Wechsel des Vorstandes, Änderung der Satzung o.ä.).
Zuständige Behörde für den Ennepe-Ruhr-Kreis (außer Witten) ist dies der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Kreispolizeibehörde Schwelm.
Für den Bereich der Stadt Witten ist das Polizeipräsidium Bochum zuständig.