Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist zuständig für die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen nach dem Schwerbehindertenrecht. Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Schwerbehinderung und deren Grad festgestellt haben möchten, werden vom Sachgebiet "Hilfen für Menschen mit Behinderungen" bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Witten, Schwanenmarkt 5-7 für Sie da. Im Rahmen der Fachaufsicht bietet die Bezirksregierung Münster eine zentrale Internetpräsenz an. Diese beinhaltet aktuelle Informationen für Menschen mit Behinderungen. Auch Antragsvordrucke sowie das Angebot einer Online-Antragstellung stehen zur Verfügung.
Zum Internetangebot der Bezirksregierung Münster hier klicken.
Zum Antrag bitte hier klicken.
Für telefonische Rücksprachen halten Sie bitte Ihr Geschäftszeichen bereit.
Bitte geben Sie bei Anfragen per Mail Ihr Geschäftszeichen und Ihre Telefonnummer an.
Zuständigkeiten bei Erst- und Änderungsanträgen
Ausstellung / Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen und Beiblättern
(die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens)
Frau Bätz | C, E, W, X, Y | Zimmer EG 020 |
Frau Beiderwieden | N, P, R, U | Zimmer EG 015 |
Frau Beqiri | B, O | Zimmer EG 021 |
Frau Engel | S,T, Q, V | Zimmer EG 013 |
Fau Hein | I, L, M | Zimmer EG 014 |
Frau Müller | H, J | Zimmer EG 016 |
Frau Schran | Z, K | Zimmer EG 017 |
Frau Seidel | F, Sch | Zimmer EG 013 |
Frau Strauss | A, D, G | Zimmer EG 020 |
Nadja
Müller
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Silke
Bätz
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Claudia
Beiderwieden
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Daniela
Hein
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Melissa
Engel
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Cornelia
Strauss
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Liridona
Beqiri
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Elke
Schran
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Julia
Seidel
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist zuständig für die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen nach dem Schwerbehindertenrecht. Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Schwerbehinderung und deren Grad festgestellt haben möchten, werden vom Sachgebiet "Hilfen für Menschen mit Behinderungen" bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Witten, Schwanenmarkt 5-7 für Sie da. Im Rahmen der Fachaufsicht bietet die Bezirksregierung Münster eine zentrale Internetpräsenz an. Diese beinhaltet aktuelle Informationen für Menschen mit Behinderungen. Auch Antragsvordrucke sowie das Angebot einer Online-Antragstellung stehen zur Verfügung.
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Bitte geben Sie bei Anfragen per Mail Ihr Geschäftszeichen und Ihre Telefonnummer an.
Zuständigkeiten bei Erst- und Änderungsanträgen
Ausstellung / Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen und Beiblättern
(die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens)
Frau Bätz | C, E, W, X, Y | Zimmer EG 020 |
Frau Beiderwieden | N, P, R, U | Zimmer EG 015 |
Frau Beqiri | B, O | Zimmer EG 021 |
Frau Engel | S,T, Q, V | Zimmer EG 013 |
Fau Hein | I, L, M | Zimmer EG 014 |
Frau Müller | H, J | Zimmer EG 016 |
Frau Schran | Z, K | Zimmer EG 017 |
Frau Seidel | F, Sch | Zimmer EG 013 |
Frau Strauss | A, D, G | Zimmer EG 020 |