Svenja-Marie
Arnold
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sonja
Becker
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Lara
Görling
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sabine
Kerkenberg
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Martina
Kis
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Simone
Lacaria
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Susanne
Landsberger
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Thomas
Landsberger
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Karin
Wacker
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Joachim
Schlöffel
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Karsten
Mueller
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Innere Revision
Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung:
Die örtliche Rechnungsprüfung ist ein Beratungs- und Kontrollinstrument des Kreistages und seiner Ausschüsse. Die Rechnungsprüfung soll den Kreistag bei seinen Entscheidungen unter-stützen und die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleiten, kontrollieren, aber auch – vorsorgend – beraten.
§ 104 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) spricht der Rechnungsprüfung, die dem Kreistag unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt ist, eine Sonderstellung innerhalb der Verwaltung zu.
Gemäß § 103 Abs. 1 GO NRW hat die Rechnungsprüfung folgende Pflichtaufgaben wahrzunehmen:
Der Kreistag kann der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW weitere Aufgaben übertragen, insbesondere:
Der Landrat kann außerdem gemäß § 103 Abs. 3 GO NRW innerhalb seines Amtsbereichs unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung Aufträge zur Prüfung erteilen.
Der Leiter und die Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung werden vom Kreistag bestellt bzw. abberufen.
Darüber hinaus sind der Leiter und die Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises seit dem 01.05.2010 vom Rat der Stadt Schwelm analog der v. g. Aufgaben auch zur Prüfung für den Bereich der Stadt Schwelm und der Technischen Betriebe Schwelm bestellt worden. Seit dem 01.01.2017 nimmt die Rechnungsprüfung auch die Prüftätigkeiten für die Städte Herdecke und Wetter war.
Den Umfang der Prüftätigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung beim Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Schwelm fasst ein jährlich erscheinender Schlussbericht mit den wesentlichen Prüfungsergebnissen für den Rechnungsprüfungsausschuss zusammen, der dann Grundlage für die Entscheidung des Kreistages/Stadtrats über die Entlastung des Landrates/des Bürgermeisters ist.